Mietrecht

  1. Kündigung bei Zahlungsverzug

    Nach Art. 257d OR kann der Vermieter bei Zahlungsverzug des Mieters vorzeitig kündigen. Die Voraussetzungen dafür sind: Mieter ist mit der Zahlung fälliger Mietzinse oder Nebenkosten im...  ... »

  2. Mietzinshinterlegung

    Nach Art. 259 g OR kann der Mieter den Mietzins hinterlegen, der damit als bezahlt gilt. Die Voraussetzungen sind: Mangel am Mietobjekt, den der Mieter nicht selber zu beseitigen...  ... »

  3. Rücktritt des Vermieters vom Mietvertrag / Leistungsverweigerung

    Vor Übergabe des Mietobjektes kann der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten (Art. 107 Abs. 2 OR) oder seine Leistung in folgenden Fällen verweigern (Art. 82 OR): Nichtzahlung des ersten fälligen...  ... »

  4. Rückzahlung Kaution

    Nach Art. 257e OR kann der Vermieter maximal drei Monatsmieten Kaution verlangen. Die Sicherheit dient dazu, den Vermieter für den Fall von Mietzinsrückständen oder Schadenersatzforderungen...  ... »

  5. Nebenkostenvereinbarung

    Nach Art. 257a Abs. 2 OR muss der Mieter die Nebenkosten nur bezahlen, wenn er dies mit dem Vermieter besonders vereinbart hat. Wichtig ist daher die korrekte und explizite Festlegung der...  ... »

  6. Schneeräumung

    Bei Mietobjekten ist der Vermieter für die Schneeräumung zuständig (Art. 256 OR). Bei vermieteten Autoabstellplätzen ist die Schneeräumung Sache des jeweiligen Mieters (kleiner Unterhalt).Der...  ... »

  7. Haftung für Schäden am Mietobjekt

    Der Vermieter muss den tauglichen Zustand der Sache während des Mietverhältnisses erhalten. Daher ist die Behebung der Mängel im Grundsatz Sache des Vermieters. Der „kleinen Unterhalt“ geht zulasten...  ... »

  8. Verletzung der Sorgfalts- und Rücksichtnahme

    Nach Art. 257f OR muss der Mieter die Mietsache sorgfältig gebrauchen und auf Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht nehmen. Hält sich der Mieter nicht daran, ist eine ausserordentliche Kündigung (30...  ... »

  9. Todesfall Mieter

    Stirbt der Mieter, können nach Art. 266i OR die Erben den Mietvertrag für die Wohnräume mit einer Frist von 3 Monaten auf den nächsten gesetzlichen Kündigungstermin kündigen. Die vertraglichen...  ... »

  10. Untermiete

    Nach Art. 262 OR kann der Mieter die Wohnung untervermieten. Die Zustimmung des Vermieters (auch mündlich möglich) ist notwendig. Die Verweigerung der Zustimmung zur Untermiete ist möglich...  ... »

  11. Vorzeitige Rückgabe

    Nach Art. 264 OR kann der Mieter die Wohnung vorzeitig zurückgeben ohne Kündigungsfrist und Kündigungstermin einzuhalten. Die Voraussetzungen dafür sind die folgenden: Einen zumutbaren neuen Mieter...  ... »